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   LAG Hessen, 29.04.2015 - 12 Sa 973/13   

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https://dejure.org/2015,27504
LAG Hessen, 29.04.2015 - 12 Sa 973/13 (https://dejure.org/2015,27504)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.04.2015 - 12 Sa 973/13 (https://dejure.org/2015,27504)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. April 2015 - 12 Sa 973/13 (https://dejure.org/2015,27504)
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  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

    Betriebsübergang - Betriebserwerb in der Insolvenz - Altersteilzeitverhältnis in

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2015 - 12 Sa 973/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 09.12.2009 - 7 ABR 90/07; Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 54/07) haftet der Erwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nur für Masse-, nicht aber für Insolvenzforderungen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - [...]; Urteil 30.10.2008 - 8 AZR 54/07 -[...], welches das vom Kläger herangezogene Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 23.08.2006 aufgehoben hat; Urteil vom 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 - [...]; Urteil 19.10.2004 - 9 AZR 645/03) ist § 613a BGB bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz dahin einschränkend auszulegen, dass der Betriebserwerber nur für Masseforderungen, nicht für Insolvenzforderungen haftet.

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2015 - 12 Sa 973/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 09.12.2009 - 7 ABR 90/07; Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 54/07) haftet der Erwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nur für Masse-, nicht aber für Insolvenzforderungen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - [...]; Urteil 30.10.2008 - 8 AZR 54/07 -[...], welches das vom Kläger herangezogene Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 23.08.2006 aufgehoben hat; Urteil vom 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 - [...]; Urteil 19.10.2004 - 9 AZR 645/03) ist § 613a BGB bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz dahin einschränkend auszulegen, dass der Betriebserwerber nur für Masseforderungen, nicht für Insolvenzforderungen haftet.

  • EuGH, 28.01.2015 - C-688/13

    Gimnasio Deportivo San Andrés - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2015 - 12 Sa 973/13
    Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit den Regelungen der Richtlinie 2001/23 EG (EuGH Beschluss vom 28.01.2015 C-688/13 - NZA 2015, 287-290).

    Diese Möglichkeit einer Abweichung ist nicht nur geeignet, die Zahlung der Gehälter der betreffenden Arbeitnehmer zu gewährleisten, sondern kann auch den Fortbestand des Unternehmens in Schwierigkeiten sichern und dadurch der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen (EuGH Beschluss 28.01.2015 C-688/13 - NZA 2015, 287-290 Rn. 48-49, 54-55, 59).

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2015 - 12 Sa 973/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - [...]; Urteil 30.10.2008 - 8 AZR 54/07 -[...], welches das vom Kläger herangezogene Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 23.08.2006 aufgehoben hat; Urteil vom 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 - [...]; Urteil 19.10.2004 - 9 AZR 645/03) ist § 613a BGB bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz dahin einschränkend auszulegen, dass der Betriebserwerber nur für Masseforderungen, nicht für Insolvenzforderungen haftet.
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2015 - 12 Sa 973/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - [...]; Urteil 30.10.2008 - 8 AZR 54/07 -[...], welches das vom Kläger herangezogene Urteil des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 23.08.2006 aufgehoben hat; Urteil vom 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 - [...]; Urteil 19.10.2004 - 9 AZR 645/03) ist § 613a BGB bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz dahin einschränkend auszulegen, dass der Betriebserwerber nur für Masseforderungen, nicht für Insolvenzforderungen haftet.
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